„Schläft ein Lied in allen Dingen, die da träumen fort und fort,
und die Welt hebt an zu singen, triffst du nur das Zauberwort.“
Joseph von Eichendorff
Homöopathie & Naturheilkunde
Für eine homöopathische Konstitutionsbehandlung in meiner Praxis gelten die folgenden Preise:
Erwachsene
Kinder (bis einschließlich 10 Jahre)
Frauen Coaching - Systemische Therapie
in Kombination mit naturheilkundlicher Behandlung
Wenn Sie persönliche Entwicklungsprozesse mit der homöopathischen Therapie verbinden möchten, finden die Folgetermine nach der Erstanamnese alle 2-4 Wochen statt und dauern 90 Minuten.
Therapiesitzung (90 Minuten): 100 €
* Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), um die bezahlte Behandlung teilweise erstattet zu bekommen.
Terminabsagen: Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich in Rechnung.
Für Menschen in sozialen Notlagen gelten andere Preise. Bitte sprechen Sie mich dazu gerne persönlich an.
Um für einen Menschen das genau passende homöopathische Heilmittel zu finden, wird zu Beginn der Behandlung ein intensives rund zweistündiges Gespräch geführt, die so genannte Erstanamnese. In
diesem Gespräch geht es darum, den Menschen in seiner ganzen Persönlichkeit wahrzunehmen – von den körperlichen Beschwerden über die Gefühlslage bis hin zu den Besonderheiten seiner
Familiengeschichte.
Alle aktuell auftretenden körperlichen Symptome sind hierbei ebenso von Bedeutung wie die psychische Verfassung, die sich unter anderem in Gefühlen, Träumen und Ängsten ausdrückt. Auch die
Krankengeschichte von Geburt an sowie Erkrankungen von Eltern und Großeltern sind für eine gute Mittelfindung wichtig. Ähnlich einem Mosaik ordne ich diese vielen unterschiedlichen Informationen
im Anschluss an das Gespräch in die Verschreibung Ihres passenden homöopathischen Konstitutionsmittels. In Ergänzung verschreibe ich je nach Symptomatik begleitende Heilpflanzen und
anthroposophische Medikamente.
Zur Einschätzung der Arzneimittelwirkung und um die Arznei bei Bedarf erneut einzusetzen oder bei einer veränderten Symptomlage ein weiteres Mittel zu wählen, werden Folgetermine zunächst im
Abstand von 4 - 6 Wochen vereinbart. Später sind Termine nur zur Unterstützung in Belastungssituationen sowie bei auftretenden akuten Erkrankungen notwendig. Die Verordnung eines Akutmittels kann
in der Regel auch telefonisch erfolgen.